Besondere Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung über das Internet
Sehr geehrter Reisekunde, wir danken für
das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer
Reise erweisen. Wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein,
um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zur Ihren
vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen klare Vereinbarungen
über die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Diese Vereinbarung
wird zwischen uns dem Reisevermittler (nachstehend „RM“
abgekürzt) und Ihnen als dem Reisekunden (nachstehend „RK“
abgekürzt) in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen.
Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag
zustande kommenden Reisevermittlungsauftrages (Reiseanmeldung).
1. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der
RK dem RM den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
per E Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den RK auch für
alle in der Reiseanmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der RK wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.2 Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen RM
und RK der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag
zustande, hierfür bedarf es keiner bestimmten Form.
1.3 Die Rechte und Pflichten von RM und RK ergeben sich aus den
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen
Vorschriften der § 675, 631 ff. BGB.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des RK gegenüber dem
Vertragspartner der vermittelten Leistungen gelten ausschließlich
die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere –
soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.5 Die Angebote der Reisedatenbanken sind eine Aufforderung an
den Kunden, sein Vertragsangebot an die Fluggesellschaft, bzw. den
Anbieter abzugeben.
1.6 Der Kunde richtet mit der Absendung des Buchungsformulars ein
für den Kunden rechtsverbindliches Vertragsangebot an den Anbieter
der Leistung.
1.7 Der Kunde erhält nach der Übermittlung des Buchungsauftrages,
ebenfalls per Online, eine vorläufige, noch unverbindliche
Eingangs- und Reservierungsbestätigung. Der Vertrag kommt jedoch
erst durch unsere per E Mail, Fax oder Post übermittelte Buchungsbestätigung
zustande.
2. Auskünfte, Hinweise
2.1 Bei der Erteilung von Hinweisen und
Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen
Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle
und die korrekte Weitergabe an den RK.
2.2 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande.
2.3 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haften wir
gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, das ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet,
den jeweils billigsten Anbieter der gewünschten touristischen
Leistung zu ermitteln und anzubieten.
2.5 Es wird empfohlen eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen.
Der Abschluss ist nur innerhalb 14 Tagen nach Buchung möglich.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1 Die Beschaffung von Visa erfolgt durch
uns nur bei ausdrücklichem Auftrag des RK. Hierfür sind
wir berechtigt, dem RK die uns entstehenden Kosten und Bearbeitungsentgelt,
mindestens € 80,- (incl. MwSt.) pro Buchungsvorgang, in Rechnung
zu stellen.
3.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
rechtzeitigen Zugang notwendiger Visa, soweit wir die Verzögerung
nicht zu vertreten haben.
3.3 Für die Beschaffung sonstiger Bescheinigungen, Unterlagen,
Zeugnisse usw. gelten 3.1 und 3.2 entsprechend.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 Wir sind berechtigt, von Buchungsvorgaben
des RK abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen
dürfen, dass der RK die Abweichung billigen würde. Dies
gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, den RK zuvor
von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen.
4.2 wie auch der RK selbst, sind wir verpflichtet, die ihm von uns
ausgehändigte Buchungsbestätigungen des/der vermittelten
Unternehmen(s); Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine
und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit
unserem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der RK ist
verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen
oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt
5.1 Wir können, auch dann, wenn ein
Vertrag mit einem zu vermittelnden Unternehmen nicht zustande kommt,
einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn dies bei Auftragserteilung
ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung können wir einen
Aufwendungsersatz und ein Bearbeitungsentgelt in folgenden Fällen
verlangen, bei denen durch besondere Umstände bei der Reisevermittlung
Aufwendungen und Arbeitsaufwand entstehen, die nicht durch Entgelte
des touristischen Anbieters an uns Abgedeckt sind:
a. die Visabeschaffung (vergl. Hierzu Ziff. 3.1)
b. die Beschaffung sonstiger Unterlagen, soweit Sie nicht zu den
gewöhnlichen Reiseunterlagen gehören.
c. Telefon-, und Telex- und Telefaxgebühren für Anfragen
bei kurzfristigen Buchungen von 7 Tagen vor Reiseantritt oder später.
d. bei speziellen Anfragen auf Wunsch des RK sowie bei allgemeinen
Buchungsanfragen, bei denen wir einen über dem üblichen
Umfang liegenden Aufwand nachweisen.
e. für die Bearbeitung von Stornovorgängen, soweit dies
über die Weiterleitung der Stornomitteilung an den Veranstalter
sowie der Stornorechnung an den RK hinausgeht.
5.3 Aufwendungsersatz können wir auch insoweit vom RK verlangen,
als wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis
einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise)
oder Rücktritts- (Storno-)kosten an den Reiseveranstalter/Leistungsträger
verauslagt haben. Diesem Anspruch kann der RK Gewährleistungsansprüche
gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger nicht entgegenhalten;
es sei denn, dass den RM eine Mithaftung aus dem Reisevermittlungsvertrag
trifft.
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